Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich der Covid-19 sind einzuhalten.
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Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln Covid-19 für den TENNISPLATZBETRIEB ab 01.05.2020
Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln Covid-19
Präambel
Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich der Covid-19 sind einzuhalten.
Bei den nachfolgenden Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen handelt es sich um dringend einzuhaltende Empfehlungen, die der ÖTV und seine Landesverbände gemeinsam mit einem Expertenteam im Auftrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur öffentlichen Dienst und Sport erarbeitet hat. Jegliche Haftung des ÖTV bzw. seiner Landesverbände im Zusammenhang mit den nachfolgenden Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen ist ausgeschlossen.
Es wurden drei Bereiche für den Freiluft-Tennissport auf Tennisanlagen ab 01.05.2020 (Vereinsbetrieb, Spielbetrieb und Trainingsbetrieb) definiert, für die die nachfolgenden Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen maßgeblich sind. Für die Einhaltung der nachfolgenden angeführten Regeln sind der Vereinsvorstand, der Inhaber der Anlagenleitung oder Trainer/vorzugsweise ÖTV-Lizenzcoach verantwortlich.
Das Betreten einer Tennisanlage ist selbstverständlich ausnahmslos dann nicht gestattet, wenn eine Person Symptome einer Covid-19-Infektion-Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheit aufweist bzw. die entsprechende Krankheiten/Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind!!!
Personen, die die folgenden Regeln missachten, sind von der Anlage zu verweisen.
Jeder Spieler/jede Spielerin nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.
Die Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen könne vom ÖTV jederzeit aktualisiert werden.
Alle männlichen/weiblichen Bezeichnungen gelten geschlechtsneutral.
Vereinsbetrieb
- Jeder Verein hat eine Hausordnung mit den Covid-19 Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen auszuhängen. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, sind von der Anlage zu verweisen.
- Die allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung sind jederzeit einzuhalten (Mindestabstandsregel, Beschränkung von Personenansammlungen).
- Restaurant, Clubräume, Garderoben, Tennishallen und weitere Räumlichkeiten bleiben bis auf weiteres geschlossen – diese Bestimmung ist im Einklang mit den allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung umzusetzen. WC-Anlagen sind offenzuhalten. Das Betreten der Clubräumlichkeiten/Tennishallen ist nur dann gestattet, wenn die WC-Anlagen nicht anders erreichbar sind. Wenn Getränkeverkauf erwünscht ist, können ein Getränkeautomat oder Kühlschrank mit Geldeinwurf auf Vertrauensbasis o. ä. aufgestellt werden (KEIN persönlicher Getränkeverkauf).
- Das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und/oder Desinfektionsmittelspendern an stark frequentierten Stellen der Anlage sowie auf den Plätzen wird empfohlen.
- Das Verweilen auf der Anlage ist nur für die Ausübung des Tennissports erlaubt.
- Generell herrscht auf der Anlage Maskenpflicht. Masken dürfen nur während des Spielens abgenommen werden.
- Das Platzangebot auf einer Tennisanlage ist großzügig – es sind Pufferzonen für ankommende Spieler bzw. für jene, welche den Platz verlassen, einzurichten.
- Es wird empfohlen, für die Risikogruppen spezielle Spielzeiten und/oder Tennisplätze zur Verfügung zu stellen.
- Es wird empfohlen, ein elektronisches Tennisplatzbelegungssystem einzurichten. Ist dies nicht möglich, muss gewährleistet sein, dass ein möglicher körperlicher Kontakt beim Reservieren der Plätze zu anderen Personen vermieden wird.
- Eine Dokumentation (Spielplan) des täglichen Spielbetriebes ist verpflichtend für jeden Club.
- Sitzbänke bzw. -möglichkeiten sind mit genügend Sicherheits-abstand – zumindest 2 Meter – zu positionieren. Nach jeder Begegnung sind die Bänke zu desinfizieren.
Spielbetrieb
- Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.
- Es sind zunächst nur Einzelspiele gestattet. Erweiterung auch auf Doppelbegegnungen wird laufend evaluiert.Ausnahme: Doppelpaarungen dürfen sich nur aus Familienmitgliedern im gemeinsamen Wohnungsverbund zusammensetzen.
- Seitenwechsel sind mit genügend Sicherheitsabstand durchzuführen.
- Physischer Kontakt zwischen Spielern (Shakehands etc.) ist zu vermeiden.
- Es wird empfohlen, die Tennisbälle zu kennzeichnen und nach Möglichkeit nur die eigenen Tennisbälle anzugreifen.
- Die Spieler müssen in Tenniskleidung auf die Anlage kommen, da die Garderoben geschlossen sind.
- Persönliche Gegenstände wie Bekleidung, Handtücher, Getränkeflaschen u. ä. sind in der Tasche zu verwahren.
- Es wird empfohlen, erst so kurz wie möglich (max. 5 Minuten) vor Spielbeginn auf die Anlage zu kommen, um den Kontakt mit den vorher spielenden Spielern zu vermeiden.
- Der bespielte Platz soll rechtzeitig (ca. 10 Minuten) vor offiziellem Spielende gesäubert und verlassen werden, um den Kontakt zu den nächsten Spielern zu vermeiden.
- Nach dem Spiel ist die Tennisplatzbank sowie das Schleppnetz bzw. der Besen mit Desinfektionsmittel zu reinigen.
- Ausspucken am Tennisplatz ist zu unterlassen.
Trainingsbetrieb
- Ausschließlich ÖTV-Lizenzcoaches haben aufgrund ihrer Aus- bzw. ständigen Weiterbildung die erforderliche Qualifikation, ein Tennistraining zu leiten. Es wird daher empfohlen, vordringlich ÖTV-Lizenzcoaches für den Trainingsbetrieb einzusetzen. Sollte kein ÖTV-Lizenzcoach auf der Anlage tätig sein, so ist dennoch auch jeder andere für die Einhaltung der folgenden Schutzmaßnahmen auf dem Trainingsplatz verantwortlich:
- Pufferzonen („Wartebereich“) für Spielerwechsel sind einzurichten und einzuhalten.
- Die Spieler kommen einzeln auf den Platz.
- Auf jedem Trainingsplatz werden Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt (vor und nach dem Spiel Hände desinfizieren).
- Bälle werden nach Möglichkeit über Sammelröhren eingesammelt, um den Kontakt mit dem Ball zu vermeiden. Nach jedem Training sind die Sammelröhren zu desinfizieren.
- Physischer Kontakt zwischen Spielern untereinander bzw. zwischen Spielern und Coach ist zu vermeiden.
- Sitzbänke bzw. -möglichkeiten sind mit genügend Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern zu positionieren und nach jedem Training zu desinfizieren.
- Der Trainingsbetrieb ist als Einzeltraining oder in Kleinstgruppen (2-4 Personen plus Coach) mit genügend Abstand, als Stationsbetrieb, durchzuführen.
- Trotzdem empfiehlt das Sportministerium weiterhin, mit Kindertrainings unter 14 Jahren im Sportbereich erst ab 15.5., zeitgleich mit der Öffnung der Schulen, zu starten.
Hilfsmittel dürfen nur vom Coach berührt werden.
Kleingruppentraining ist organisatorisch mit Hilfsmitteln möglich, z.B. Linien oder niedrige weiche Hütchen, damit die physische Distanz bewahrt werden kann.
Zuseher bei Trainings sind nicht gestattet.