Tennisplatzordnung

Tennisplatzordnung 



Allgemeines:

  • Spielberechtigt sind alle Mitglieder (Saisonkartenbesitzer) und Gäste die über Spielguthaben verfügen. (Mitgliedschaften und Spielguthaben können ab der Saison 2019 nur mehr Online erworben werden! 
  • Der Zugang bzw. Zufahrt zu den Tennisplätzen erfolgt über die Parkplätze des Freibades Frankenfels. Die Zufahrt über die Parkplätze des VAG Leb ist ab der Saison 2018 nicht mehr gestattet!
  • Das Rauchen auf den Tennisplätzen ist ausnahmslos verboten. Außerdem dürfen keine Speisen und Getränke auf den Tennisplatz geworfen, oder in den Belag eingetreten werden.
  • Die Benützung der Tennisanlage erfolgt auf eigene Gefahr!!!

Spielbetrieb:

  • Die Tennisplätze dürfen täglich  in der Zeit von 08:00 bis 22:00 bespielt werden!!
  • Der Tennisplatz darf nur mit entsprechenden Tennisschuhen, in entsprechender Kleidung und nur für den Spielbetrieb betreten werden.
  • Der Tennisplatz muss von der Marktgemeinde Frankenfels freigegeben sein.
  • Bei Regen ist die Benützung der Tennisplätze ausnahmslos verboten! Als "Faustregel" gilt: Nach dem Regen sind die Tennisplätze erst bei trockener Straße wieder für den Spielbetrieb freigegeben!!!
  • Der bespielte Platz soll rechtzeitig (ca. 10 Minuten) vor offiziellem Spielende gesäubert und verlassen werden .
  • Die Tennisplätze müssen nach jedem Spielbetrieb mit den dafür vorgesehenen Abziehbesen abgezogen werden.

Platzbuchungen:

  • Die Buchung der Tennisplätze erfolgt ab der Saison 2018 ausschließlich über das Online-Buchungssystem frankenfels.tennisplatz.info
  • Bezahlung: Mitgliedschaften (Saisonkarten) und Spielguthaben können ab der Saison 2019 nur mehr Online erworben werden! 
  • Es müssen bei einer Buchung/Reservierung immer alle Mitspieler (Spielpartner) angegeben werden!
  • Für Mitglieder: Bei Nutzung der Tennisplätze mit einem nicht registrierten Gastspieler ist als Mitspieler (Spielpartner) "Gastspieler" anzugeben!  
  • Für Mitglieder und registrierte Gastspieler: Bei Nutzung der Tennisplätze eines Mitgliedes und eines registrierten Gastspielers muss der registrierte Gastspieler die Buchung tätigen um eine ordnungsgemäße Reservierung der Tennisplätze zu gewährleisten. 

Die Tennisplatzverwaltung hat bei einem Verstoß gegen die Tennisplatzordnung das Recht, dem betroffenen Spieler die Spielberechtigung zu entziehen und den Verursacher für angerichtete Schäden haftbar zu machen!

Die Tennisplatzordnung ist ab der Saison 2019 bis auf Widerruf gültig!


Die Marktgemeinde Frankenfels wünscht allen Tennisspielern/Innen viel Freude, Vergnügen und vor allem eine verletzungsfreie Tennissaison!